ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:
- Bauvorbereitend sind wir in der Vertragsgestaltung und -optimierung tätig; wir entwerfen, verhandeln und prüfen für Sie Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge.
- Baubegleitende Rechtsberatung und -durchsetzung, zum Beispiel bei Mängeln oder Zahlungsverzug, Bauverzögerungen und Mehrkosten.
- Beratung und Vertretung beim Abschluss von Vergleichen.
- Abstimmung und Korrespondenz mit Haftpflichtversicherern.
- Wir vertreten in allen architekten- und ingenieurtypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in Klageverfahren und selbständigen Beweisverfahren.
- Klären von Haftungsfragen, Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen nach HOAI, Sicherheiten, Einhaltung der Mindestsätze.
Zu unseren Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Unternehmen und Privatpersonen.