IMMOBILIEN- UND MAKLERRECHT
Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:
- Rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb und -veräußerung.
- Prüfung und Verhandlung von Immobilienkauf- und Bauträgerverträgen.
- Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge.
- Beratung bei Erstellung und Abschluss von Maklerverträgen.
- Widerruf von Darlehensverträgen.
- Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Rechtsvertretung wegen Ansprüchen oder deren Abwehr aus Immobilien- und Maklerverträgen.
Zu unseren Mandanten gehören Immobilienkäufer und -verkäufer, Makler, Eigentümer, Unternehmen und Privatpersonen.