ZUWENDUNGS- UND BEIHILFERECHT

Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:

  • Betreuung bei der Beantragung von Fördermitteln.
  • Erstellung von Rechtsgutachten.
  • Kontaktaufnahme zu und Gespräche mit Fördermittelgebern.
  • Fördermittelcontrolling.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei der Rückforderung von Fördermitteln.
  • Begleitung und Beratung bei Auseinandersetzungen mit den Rechnungsprüfungsämtern.

Zu unseren Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber und Fördermittelnehmer.