ZUWENDUNGS- UND BEIHILFERECHT
Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:
- Betreuung bei der Beantragung von Fördermitteln.
- Erstellung von Rechtsgutachten.
- Kontaktaufnahme zu und Gespräche mit Fördermittelgebern.
- Fördermittelcontrolling.
- Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei der Rückforderung von Fördermitteln.
- Begleitung und Beratung bei Auseinandersetzungen mit den Rechnungsprüfungsämtern.
Zu unseren Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber und Fördermittelnehmer.